15 % weniger Empfänger von Asylbewerberleistungen im Jahr 2025

10/09/2026 às 06:00102 Aufrufe
Destatis Alemanha
Presse15 % weniger Begünstigte von Asylanträgen im Jahr 2025

Pressemitteilung Nr. 322 vom 10. September 2026

  • Rund 390.000 Personen werden Ende 2025 Asylbewerberregelleistungen beziehen
  • 61 % der Leistungsberechtigten sind männlich, 31 % sind minderjährig
  • Die häufigsten Herkunftsländer sind Syrien, Türkei, Afghanistan und Irak.

WIESSBADEN – Rund 390.000 Personen in Deutschland haben Ende 2025 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bezogen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, sank die Zahl der Leistungsempfänger und -empfängerinnen damit gegenüber Ende 2024 um 15 % oder 71.400 Personen. Mit 64.600 Personen, was 17 % der Empfängerinnen und Empfänger von Asylbewerberleistungen entspricht, war Syrien das am häufigsten vertretene Herkunftsland.

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Asylbewerberleistungen können Ausländerinnen und Ausländer beziehen, die sich im Bundesgebiet aufhalten und eine der Voraussetzungen gemäß § 1 AsylbLG erfüllen. Dabei werden zwischen regulären Leistungen und besonderen Leistungen unterschieden.

62 % der Bezugs genommenen Leistungen zwischen 18 und 49 Jahren alt

Zu den Leistungen gehören Grundleistungen zur Deckung des notwendigen (persönlichen) Bedarfs gemäß § 3 AsylbLG (z. B. Ernährung, Unterkunft und Kleidung) sowie Leistungen in besonderen Fällen gemäß § 2 AsylbLG bzw. dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) und Teil II des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX). Diese Leistungen sind Personen vorbehalten, die sich seit mindestens 36 Monaten ohne wesentliche Unterbrechung in Deutschland aufhalten und deren Aufenthaltsdauer nicht rechtsmissbräuchlich beeinflusst wurden, z. B. durch Vernichtung des Passes oder Angabe einer falschen Identität.

61 % der Leistungsempfänger am Jahresende 2025 waren männlich und 39 % weiblich. 31 % waren minderjährig, 62 % zwischen 18 und 49 Jahren alt und 7 % waren 50 Jahre und älter. Fast die Hälfte (48 %) der Leistungsempfänger stammten aus Asien, 30 % aus Europa und 17 % aus Afrika. Die häufigsten Herkunftsländer waren Syrien (17 %), gefolgt von der Türkei (15 %), Afghanistan (10 %) und dem Irak (7 %). 5 % aller Leistungsempfänger stammten aus der Ukraine.

Bedürftige geflüchtete Menschen aus der Ukraine mit Aufenthaltsgenehmigung gemäß § 24 Aufenthaltsgesetz oder mit entsprechender Fiktionsbescheinigung wechselten spätestens am 31. August 2022 vom AsylbLG in das Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB XII) und erhielten Bürgergeld oder Sozialhilfeleistungen anstelle von Asylbewerberleistungen. Leistungen nach dem AsylbLG erhalten neu ankommende Personen aus der Ukraine seitdem nur noch, bis die erforderliche Aufenthaltsgenehmigung erteilt und die Einordnung zum SGB II oder SGB XII geklärt wurde.

Rund 214 800 Menschen erhalten besondere Asylbewerberleistungen

Besondere Leistungen können nach dem AsylbLG unabhängig von der Aufenthaltsdauer einer Person in Deutschland in speziellen Bedarfssituationen gewährt werden. Hierzu zählen Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt nach § 4 AsylbLG, die Bereitstellung von Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG, sonstige Leistungen nach § 6 AsylbLG sowie – nach § 2 AsylbLG – Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII und SGB IX Teil II. Ende 2025 erhielten rund 214.800 Personen besondere Leistungen, das waren 15 % weniger als Ende 2024. Darunter waren etwa 10.000 Personen, die keine Regelleistungen bezogen und ausschließlich Anspruch auf besondere Leistungen hatten.

Weitere Informationen:

Detaillierte Ergebnisse sind in den Tabellen zu den Bruttoausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (22211), zu den Empfängern und Empfängerinnen von Regelleistungen (22221), besonderen Asylbewerberleistungen (22231Leistungen und Förderungen für Bildung und Teilhabe gemäß dem Asylbewerberleistungsgesetz (22251in der Datenbank GENESIS-Onlinesowie auf der Themenseite "Asylbewerberleistungen"Im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes abrufbar.

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Quelle
Destatis Alemanha
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