Umsatz im zulassungspflichtigen Handwerk im 2. Quartal 2026: -1,4 % zum Vorjahresquartal

10/09/2026 às 06:00108 Aufrufe
Destatis Alemanha
PresseUmsatz im Handwerk mit Zulassungspflicht im 2. Quartal 2026: -1,4 % im Vergleich zum Vorjahresquartal

1,9 % weniger Beschäftigte Ende Juni 2026 im Vergleich zum Vorjahreszeitpunkt

Pressemitteilung Nr. 321 vom 10. September 2026

WIESBADEN – Der reale (preisbereinigte)Umsatzimzulassungspflichtigen Handwerkin Deutschland ist im 2. Quartal 2026 gegenüber dem 2. Quartal 2025 um 1,4 % gesunken. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen weiter mitteilt, waren Ende Juni 2026 im zulassungspflichtigen Handwerk 1,9 % wenigerBeschäftigte Personenbis Ende Juni 2025.

Umsatzrückgang in fast allen Gewerbegruppen, Umsatzanstieg im Kraftfahrzeuggewerbe

Die stärksten realen Umsatzrückgänge allerGewerbegruppenDie zulassungspflichtigen Handwerksbetriebe verzeichneten im 2. Quartal 2026 einen Umsatzrückgang in den Ausbaugewerben, die Handwerke für den gewerblichen Bedarf und das Lebensmittelgewerbe, jeweils mit -2,4 %. Das Bauhauptgewerbe verzeichnete einen Umsatzrückgang von 1,8 %, gefolgt von den Handwerken für den privaten Bedarf mit -1,6 % und dem Gesundheitsgewerbe mit -1,0 %.

Im zweiten Quartal 2026 verzeichnete die Automobilindustrie einen realen Umsatzanstieg von +0,4 %.

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Decline in employment is most pronounced in the food industry.

In den sieben Gewerbegruppen des zulassungspflichtigen Handwerks waren Ende Juni 2026 insgesamt 1,9 % weniger Personen tätig als Ende Juni 2025. Am stärksten sank die Beschäftigung im Lebensmittelgewerbe mit -3,5 %. Am geringsten war der Rückgang im Gesundheitsgewerbe mit -0,8 %.

Umsätze im zulassungsfreien Handwerk real um 0,8 % gesunken

Das zulassungsfreie Handwerk erwirtschaftete im 2. Quartal 2026 real 0,8 % weniger Umsatz als im Vorjahresquartal. Einen Zuwachs gab es bei den Handwerken für den gewerblichen Bedarf mit +0,6 %. In den Handwerken für den privaten Bedarf fielen die realen Umsätze um 2,6 %. Die höchsten Umsatzrückgänge gab es im Lebensmittelgewerbe und im Bauhauptgewerbe mit -4,5 % beziehungsweise -4,1 %.

Methodische Hinweise:

Zulassungspflichtiges Handwerk bedeutet, dass die Leiterin oder der Leiter eines selbständigen Handwerksbetriebes über eine besondere fachliche Qualifikation (zum Beispiel Meisterbrief) verfügen muss und damit in die Handwerksrolle eingetragen ist. Im zulassungsfreien Handwerk ist eine solche Qualifikation nicht notwendig.

Seit dem 1. Quartal 2026 liegen neben nominalen (nicht preisbereinigten) auch reale (preisbereinigte) Umsatzwerte für das zulassungspflichtige und zulassungsfreie Handwerk vor. Ziel der Preisbereinigung ist die inflationsbereinigte Abbildung der wirtschaftlichen Entwicklung im Handwerk. Die Preisbereinigung erfolgt auf Einzeldatenebene mithilfe von Deflatoren und Preisindizes aus verschiedenen Statistiken. Detaillierte Informationen bietet derQualitätsberichtim Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.

Die Daten der Handwerksberichterstattung wurden ab dem 1. Quartal 2026 auf das Basisjahr 2025 (2025 = 100) umgestellt. Die Berechnung der neuen Basis erfolgte über die Zeiträume 4. Quartal 2024 bis 4. Quartal 2025.

Darüber hinaus wurde für das Berichtsjahr 2026 die Klassifikation der Wirtschaftszweige von WZ 2008 auf WZ 2025 umgestellt und die Beschäftigungsdaten werden nun nach dem Jobkonzept erfasst. Weitere Informationen zum Jobkonzept bietet einMethodenpapierDas Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.

Weitere Informationen:

Ausführliche Ergebnisse zur Konjunktur des Handwerks sind in der Datenbank GENESIS-Onlineverfügbar (Tabellen53211). Detaillierte Ergebnisse für die Bundesländer veröffentlichen die Statistischen Ämter der Länder.

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