15 % weniger Empfängerinnen und Empfänger von Asylbewerberleistungen im Jahr 2025

10/09/2026 às 06:0065 visualizações
Destatis Alemanha
Presse 15 % weniger Empfängerinnen und Empfänger von Asylbewerberleistungen im Jahr 2025

Pressemitteilung Nr. 322 vom 10. September 2026

  • Rund 390 000 Personen bezogen Ende 2025 Asylbewerberregelleistungen
  • 61 % der Leistungsbeziehenden sind männlich, 31 % sind minderjährig
  • Häufigste Herkunftsländer sind Syrien, Türkei, Afghanistan und Irak

WIESBADEN – Rund 390 000 Personen in Deutschland haben am Jahresende 2025 Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bezogen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, sank die Zahl der Leistungsbezieherinnen und -bezieher damit gegenüber dem Jahresende 2024 um 15 % oder 71 400 Personen. Mit 64 600 Personen oder 17 % der Empfängerinnen und Empfänger von Asylbewerberregelleistungen war Syrien das am häufigsten vertretene Herkunftsland.

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Asylbewerberleistungen können Ausländerinnen und Ausländer beziehen, die sich im Bundesgebiet aufhalten und eine der Voraussetzungen nach § 1 AsylbLG erfüllen. Dabei wird zwischen Regelleistungen und besonderen Leistungen unterschieden.

62 % der Regelleistungsbeziehenden zwischen 18 bis 49 Jahren alt

Zu den Regelleistungen zählen Grundleistungen zur Deckung des notwendigen (persönlichen) Bedarfs nach § 3 AsylbLG (z. B. Ernährung, Unterkunft und Kleidung) sowie Leistungen in besonderen Fällen nach § 2 AsylbLG beziehungsweise dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) und Teil II des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX). Die Leistungen in besonderen Fällen sind dabei Personen vorbehalten, die sich seit mindestens 36 Monaten ohne wesentliche Unterbrechung in Deutschland aufhalten und die Aufenthaltsdauer nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst haben, etwa durch Vernichtung des Passes oder Angabe einer falschen Identität.

61 % der Regelleistungsempfängerinnen und -empfänger am Jahresende 2025 waren männlich und 39 % weiblich. 31 % waren minderjährig, 62 % zwischen 18 und 49 Jahren alt und 7 % waren 50 Jahre und älter. Fast die Hälfte (48 %) der Leistungsbeziehenden stammten aus Asien, 30 % aus Europa und 17 % aus Afrika. Die häufigsten Herkunftsländer waren Syrien (17 %), gefolgt von der Türkei (15 %), Afghanistan (10 %) und dem Irak (7 %). 5 % aller Leistungsberechtigten stammten aus der Ukraine.

Hilfebedürftige geflüchtete Menschen aus der Ukraine mit Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz oder mit entsprechender Fiktionsbescheinigung wechselten spätestens am 31. August 2022 vom AsylbLG in das Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB XII) und erhielten Bürgergeld oder Sozialhilfeleistungen statt Asylbewerberleistungen. Leistungen nach dem AsylbLG erhalten neu ankommende Personen aus der Ukraine seitdem nur noch, bis die erforderliche Aufenthaltserlaubnis erteilt und die Einordnung zum SGB II oder SGB XII geklärt worden ist.

Rund 214 800 Menschen erhalten besondere Asylbewerberleistungen

Besondere Leistungen können nach dem AsylbLG unabhängig von der Aufenthaltsdauer einer Person in Deutschland in speziellen Bedarfssituationen gewährt werden. Hierzu zählen Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt nach § 4 AsylbLG, die Bereitstellung von Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG, sonstige Leistungen nach § 6 AsylbLG sowie – nach § 2 AsylbLG – Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII und SGB IX Teil II. Ende 2025 erhielten rund 214 800 Personen besondere Leistungen, das waren 15 % weniger als Ende 2024. Darunter waren etwa 10 000 Personen, die keine Regelleistungen bezogen und ausschließlich Anspruch auf besondere Leistungen hatten.

Weitere Informationen:

Detaillierte Ergebnisse sind in den Tabellen zu den Bruttoausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (22211), zu den Empfängern und Empfängerinnen von Regelleistungen (22221), besonderen Asylbewerberleistungen (22231) und Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (22251) in der Datenbank GENESIS-Online sowie auf der Themenseite "Asylbewerberleistungen" im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes abrufbar.

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Leistungen der Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen

Telefon: +49 611 75 8121

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Fonte
Destatis Alemanha
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