Entlastung der Unternehmen von Berichtspflichten im EU-Binnenhandel
20/08/2026 às 06:0036 visualizações

Destatis Alemanha
Seit dem vergangenen Jahr müssen in Deutschland deutlich weniger Unternehmen als zuvor Meldungen zur Außenhandelsstatistik abgeben, wenn sie Waren innerhalb der Europäischen Union (EU) handeln: Mit dem novellierten Außenhandelsstatistikgesetz wurden 2025 die jährlichen Meldeschwellen, ab denen Unternehmen Angaben zur Statistik machen müssen, bei Exporten im EU-Binnenmarkt von 500 000 Euro auf 1 Million Euro verdoppelt und bei Importen von 800 000 Euro auf 3 Millionen Euro mehr als verdreifacht. Dadurch waren im Jahr 2025 in Deutschland 40 % oder 29 400 Unternehmen weniger zur Intrahandelsstatistik meldepflichtig als noch 2021. Eine Umfrage der europäischen Statistikbehörde Eurostat zeigt, dass Deutschland damit nach Estland (-57 %) und Bulgarien (-52 %) die EU-weit dritthöchste Bürokratieentlastung im Intrahandel erreicht hat. Der Intrahandel – also der Warenhandel mit anderen EU-Staaten – machte 2025 mehr als die Hälfte des gesamten deutschen Außenhandels aus. Die Daten zur Intrahandelsstatistik erhebt das Statistische Bundesamt (Destatis) monatlich direkt von den Unternehmen. Der Außenhandel mit Nicht-EU-Mitgliedstaaten (Extrahandel) wird dagegen fast vollständig über die Zollverwaltung nach den zollrechtlichen Bestimmungen erhoben. Hier kann das Statistische Bundesamt keine Meldebefreiungen festlegen.
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